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   VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21   

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https://dejure.org/2021,50945
VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21 (https://dejure.org/2021,50945)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2021 - 59-IV-21 (https://dejure.org/2021,50945)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 59-IV-21 (https://dejure.org/2021,50945)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    a) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    a) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann schließlich nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. näher hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 88-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 59-IV-21; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 88-IV-19; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des

    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 59-IV-21; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 88-IV-19; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 59-IV-21; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 88-IV-19; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 63-IV-22

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Unterbrechung

    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 59-IV-21; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 41-IV-22
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 59-IV-21; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 88-IV-19; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).
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